Mythos Brandschutztür

Warum feuerfeste Türen in Tiefgaragen keinen Schutz vor toxischer Rauchgas-Kontamination bieten

In der öffentlichen Wahrnehmung – und leider auch in der Praxis vieler Gutachter – besteht nach wie vor die irrige Annahme, dass Fahrzeuge hinter einer geschlossenen feuerfesten Tür in einer Tiefgarage automatisch vor den Auswirkungen eines Brandes geschützt seien, sofern kein sichtbarer Ruß auf die Karosserie oder in das Fahrzeuginnere gelangt ist. Diese Annahme verkennt sowohl die physikalischchemischen Eigenschaften toxischer Brandgase als auch die realen Leistungsgrenzen feuerwiderstandsfähiger Türen. Feuerfeste bzw. rauchdichte Türen unterliegen in Europa unterschiedlichen Normvorgaben, je nach geforderter Funktion:

  • DIN EN 13501-2 legt die Klassifikation des Feuerwiderstands fest (z. B. EI230: 30 Minuten feuerhemmend und isolierend).1
  • DIN EN 1634-3 regelt die Prüfung der Rauchdichtheit von Türen, klassifiziert nach Sa (Rauchdicht bei Raumtemperatur) und Sm (Rauchdicht bei 200 °C).2
  • DIN 18095 (alt, ersetzt durch EN-Normen) unterschied früher zwischen Rauchschutzabschlüssen und einfachen Türen mit Feuerwiderstand.3
Diese Normen spezifizieren Temperatur- und Druckunterschiede unter Laborbedingungen – nicht jedoch die chemische Dichtigkeit gegenüber gasförmigen Brandzerfallsprodukten, wie sie in realen Tiefgaragenbränden entstehen. Die Abdichtung solcher Türen erfolgt meist durch mechanische Dichtprofile, die zwar Partikel wie Ruß weitgehend abhalten können, jedoch keine molekulare Barriere gegen leichtflüchtige, toxische Gase darstellen.

Brandsanierung bedeutet immer Dekontamination und Neutralisation
Brandsanierung bedeutet immer Dekontamination und Neutralisation

Warum feuerfeste Türen in Tiefgaragen keinen Schutz vor toxischer Rauchgas-Kontamination bieten

In der öffentlichen Wahrnehmung – und leider auch in der Praxis vieler Gutachter – besteht nach wie vor die irrige Annahme, dass Fahrzeuge hinter einer geschlossenen feuerfesten Tür in einer Tiefgarage automatisch vor den Auswirkungen eines Brandes geschützt seien, sofern kein sichtbarer Ruß auf die Karosserie oder in das Fahrzeuginnere gelangt ist. Diese Annahme verkennt sowohl die physikalischchemischen Eigenschaften toxischer Brandgase als auch die realen Leistungsgrenzen feuerwiderstandsfähiger Türen. Feuerfeste bzw. rauchdichte Türen unterliegen in Europa unterschiedlichen Normvorgaben, je nach geforderter Funktion:

  • DIN EN 13501-2 legt die Klassifikation des Feuerwiderstands fest (z. B. EI230: 30 Minuten feuerhemmend und isolierend).
  • DIN EN 1634-3 regelt die Prüfung der Rauchdichtheit von Türen, klassifiziert nach Sa (Rauchdicht bei Raumtemperatur) und Sm (Rauchdicht bei 200 °C).
  • DIN 18095 (alt, ersetzt durch EN-Normen) unterschied früher zwischen Rauchschutzabschlüssen und einfachen Türen mit Feuerwiderstand.
Diese Normen spezifizieren Temperatur- und Druckunterschiede unter Laborbedingungen – nicht jedoch die chemische Dichtigkeit gegenüber gasförmigen Brandzerfallsprodukten, wie sie in realen Tiefgaragenbränden entstehen. Die Abdichtung solcher Türen erfolgt meist durch mechanische Dichtprofile, die zwar Partikel wie Ruß weitgehend abhalten können, jedoch keine molekulare Barriere gegen leichtflüchtige, toxische Gase darstellen.

Rauchgase sind nicht gleich Ruß – und weit gefährlicher

Die bei Fahrzeugbränden entstehenden Rauchgase bestehen zu einem großen Teil aus gasförmigen, fettlöslichen und häufig halogenierten organischen Verbindungen – darunter:

  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Chlorierte Kohlenwasserstoffe (z. B. Dioxine, Furane)
  • Stickstoffoxide, Cyanide, Benzol, Formaldehyd u.v.m.
Dabei ist es egal ob es sich um einen Tiefgaragenbrand handelt oder einem Brand im Freien.

Diese Substanzen sind unsichtbar, hochreaktiv und können sich durch geringste Spalten hindurch diffundieren. Der sogenannte „Ruß“ ist hingegen nur ein sichtbarer Trägerpartikel, jedoch nicht repräsentativ für die toxikologische Relevanz des Brandereignisses.4 Die Bewertung von Kontamination auf Grundlage von Ruß Nachweis – etwa durch Sichtkontrolle – ist daher wissenschaftlich nicht haltbar.

Kontamination trotz Tür – warum auch Autos auf der anderen Seite betroffen sind

Selbst bei vollständig geschlossenen, normgerechten Brandschutztüren mit „rauchdichter“ Klassifikation dringen gasförmige Bestandteile über:

  • Spalte am Boden (Türblattdichtung oft nur punktuell wirksam)
  • Schließspalt zwischen Tür und Zarge
  • Lüftungsöffnungen oder unzureichende Verglasungen (z. B. EI30 mit Drahtglas)
  • Materialdurchdringung bei längerer Exposition (Diffusion)
In praktischen Szenarien – wie in zahlreichen Gutachten der Gesellschaft für Analytische Schadstoffbewertung (GAS) dokumentiert – lässt sich auf der Rückseite solcher Türen bereits nach wenigen Minuten eine signifikante Belastung toxischer Brandgase nachweisen.5

„Selbst wenn es eine Atombunkertür wäre …“

Ein häufig unterschätzter Faktor: Die Belüftung nach dem Brandereignis. Selbst wenn es sich um eine luftdichte Tür handelte – etwa vergleichbar mit militärischen
Sicherheitsstandards –, erfolgt nach Abschluss der Löscharbeiten regelmäßig das Öffnen aller Türen durch die Feuerwehr zur Rauchableitung. In dem Moment, in dem über leistungsstarke Entlüftungsgebläse ein Luftstrom erzeugt wird, gelangen die zuvor eingeschlossenen toxischen Gase mit hoher Geschwindigkeit durch den gesamten hinterliegenden Bereich. Fahrzeuge, die bis zu diesem Zeitpunkt völlig unberührt erscheinen, sind dann innerhalb von Sekunden hochgradig kontaminiert – und zwar unsichtbar, aber tief in Lüftung, Polsterung, Kunststoffkomponenten und Elektronik.

Keine Rußentfernung – sondern gasphasige Schadstoff-Sanierung

Die fachgerechte Brandschadensanierung eines Fahrzeugs darf sich daher nicht auf sichtbare Rußpartikel konzentrieren. In über 90 % der Fälle besteht die toxikologische Belastung in:

  • Gasphasenrückständen im gesamten Innenraum
  • Molekülbindung an Kunststoffen, Gummi und Dämmstoffen
  • Langzeitabgabe von Toxinen (Desorptionsphänomene)
Die bloße Reinigung oder der Austausch einzelner Module führt nicht zur vollständigen Dekontamination.6 Dabei ist zu beachten das tausende von Schadstoffmessungen bewiesen haben das alle Fahrzeuge gleich betroffen sind. Sie unterscheiden sich maximal bei der Stelle hinter dem Komma. Wie immer: Der Rußgrad spielt hier nicht die geringste Rolle!

Fazit: Dichtigkeit ≠ Schutz vor toxischer Kontamination bei Tiefgaragenbränden

Die feuerwiderstandstechnische Klassifizierung von Türen und Abschlüssen in Tiefgaragen vermittelt häufig eine trügerische Sicherheit im Hinblick auf den Schutz angrenzender Bereiche. Eine EI30- oder EI90-Tür mag einem definierten Feuerwiderstand genügen und sogar Rußpartikel über gewisse Zeiträume zurückhalten – doch daraus zu schließen, dass sich dahinterliegende Fahrzeuge oder Räume nicht kontaminieren, ist physikalisch und toxikologisch unzutreffend.

Zu solchen Fehleinschätzungen kommen nur Sachverständige, die nicht einmal ein Grundlagenseminar für Brandsachverständige belegt haben. Hier wird der irrelevante Rußgrad fälschlich mit dem maßgeblichen Schadstoffgrad gleichgesetzt – dabei bestehen zwischen beiden keinerlei sachliche oder technische Zusammenhänge. Weniger verrußte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die weiter weggestanden haben, zum Beispiel auf einer anderen Etage, sind nicht weniger betroffen.

Was feuerfest ist, ist noch lange nicht staubdicht.
Was staubdicht ist, ist noch lange nicht gasdicht.


Selbst unter Einhaltung der höchsten Normanforderungen gemäß DIN EN 13501-2 (Feuerwiderstand), EN 1634-3 (Rauchdichtheit) oder DIN EN 12207 (Luftdurchlässigkeit von Türen) bleibt die Durchlässigkeit für niedermolekulare, gasförmige Brandzerfallsprodukte bestehen.7 Diese Gase diffundieren durch feinste Spalten, Dichtungsdefizite oder Materialgrenzen – und sie wirken toxisch auf Oberflächen, Materialien und Innenräume von Fahrzeugen und gasen nach Befall stetig aus und sind nur durch eine fachlich anerkannte Sanierungsform zu entfernen. Diese Fahrzeuge müssen dekontaminiert und neutralisiert werden.8

Unabhängig von Etage, Abstand oder Lage zum Brandherd lässt sich regelmäßig nachweisen, dass sich die Konzentration toxischer Gase über das gesamte Bauwerk verteilt – vor allem bei nachträglicher Entrauchung durch die Feuerwehr, bei der kontaminierte Luft mit hoher Geschwindigkeit durch alle Ebenen und Räume gedrückt wird.9

Fehlende Rußspuren sind kein Indikator für Unversehrtheit.

Im Gegenteil: Fahrzeuge, die optisch völlig unauffällig erscheinen, können chemisch hochgradig belastet sein – insbesondere auf Kunststoff-, Textil- und Gummibauteilen, in Belüftungssystemen und Elektronikkomponenten.10

Kritik am Sachverständigenwesen und der gerichtlichen Verwertung fachfremder Gutachten

Es ist eine bittere, aber gut dokumentierte Realität: Selbst öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen in Einzelfällen Gutachten zu komplexen Schadstofflagen nach Fahrzeug- oder Tiefgaragenbränden, ohne über die nötige brandspezifische Sachkunde zu verfügen. Besonders problematisch ist, dass diese Gutachten nicht selten von Chemikern oder Kfz-Sachverständigen verfasst werden, denen das Verständnis für thermodynamische Brandverläufe, Strömungsverhalten toxischer Gase und bauliche Brandschutzsystematik fehlt.

Diese Defizite führen regelmäßig dazu, dass optisch sichtbare Brandindikatoren wie Ruß fälschlich als alleiniger Maßstab herangezogen werden, während die entscheidenden – unsichtbaren – gasförmigen Kontaminationen vollständig unberücksichtigt bleiben. In der Folge werden Fahrzeuge oder Bereiche als „unversehrt“ eingestuft, obwohl sie in Wahrheit hochgradig kontaminiert sind.

Besonders schwerwiegend ist, dass solche fachlich fehlerhaften Gutachten nicht nur zur Schadenregulierung, sondern auch als Beweismittel vor Gericht eingesetzt werden – etwa in Haftungs-, Versicherungs- oder Strafverfahren. Dabei wird oft allein auf die formale Qualifikation des Sachverständigen abgestellt, nicht jedoch auf die tatsächliche brandspezifische Fachkompetenz.

Ein fundiertes Gutachten im Kontext von Fahrzeugbränden, Rauchgasverteilung und Tiefgaragenkontamination muss zwingend durch einen qualifizierten Brandsachverständigen mit entsprechender Fachpraxis erfolgen. Chemiker, Umweltanalytiker oder Kfz-Gutachter können in ihren jeweiligen Bereichen wichtige Beiträge leisten – für die komplexe Bewertung von Branddynamik, toxischer Ausbreitung und Sanierungserfordernis fehlt ihnen jedoch die erforderliche Ausbildung und Erfahrung.

Die Folge: Gerichtliche Entscheidungen basieren im schlimmsten Fall auf wissenschaftlich unhaltbaren Grundlagen, die mit realer Gefahrenlage und physikalischen Zusammenhängen nicht übereinstimmen. Dies widerspricht nicht nur dem rechtsstaatlichen Anspruch auf fachlich fundierte Aufklärung, sondern gefährdet Gesundheit, Sachwerte und öffentliche Sicherheit.

Die Bewertung solcher Schadenslagen darf nicht auf Vermutungen, Eindrücken beruhen, sondern muss sich an brandschutztechnischen Fakten, realitätsnaher Szenariobetrachtung und interdisziplinärer Erfahrung orientieren. Nur ein fachkundiger Brandsachverständiger ist in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen.

Quellenangaben

  1. DIN EN 13501-2:2016-12. Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen zu ihrem Brandverhalten – Teil 2.
  2. DIN EN 1634-3:2005-01. Prüfung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen – Teil 3.
  3. DIN 18095 (veraltet), ersetzt durch EN 1634-3.
  4. Umweltbundesamt (UBA), 2021. Toxikologische Bewertung von Brandrückständen in Innenräumen.
  5. Gesellschaft für Analytische Schadstoffbewertung (GAS), interne Fallanalysen 1982–2024.
  6. VDI 6022 Blatt 5 (2022). Reinigung und Dekontamination von Fahrzeuginnenräumen nach Schadstoffexposition.
  7. DIN EN 12207:2017-12. Luftdurchlässigkeit von Türen – Klassifizierung.
  8. UBA (2021): Bewertung gasförmiger Schadstoffe bei Bränden in geschlossenen Strukturen.
  9. BBK (2020): Einsatzhandbuch Tiefgaragenbrände und Entrauchungstaktiken.
  10. GAS (2023): Kontaminationsanalysen bei Tiefgaragenbränden, interne Studienreihe.

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Hintergrundbild von Hermann Kollinger auf Pixabay

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