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Löschstaub-Vandalismus: Wenn Hilfe gezielt verzögert wird.
20. März 2025
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Was wie ein technisches Problem klingt, ist in Wahrheit ein Paradebeispiel für systematische Verschleppung: Ein Fahrzeug wurde durch Vandalismus mit Löschstaub massiv kontaminiert – kein Brand, aber flächendeckende Zerstörung durch feinstverteilte, stark alkalische Partikel. Der Wagen wurde rechtzeitig gesichert und trocken abgestellt. Doch statt schneller Hilfe kam: nichts. Wochenlang keine Freigabe, keine Entscheidung – nur das übliche Spiel: Man will Zeit schinden. Erst wurde ein Sachverständiger bestellt, dann musste das Gutachten „intern geprüft“ werden – obwohl es aus dem eigenen Lager stammt. Währenddessen setzte sich die Kristallisation am Fahrzeug fort. Steuergeräte, Lüftungskanäle, Hohlräume – überall Verquarzung. Jeder Tag ohne Sanierung bedeutete Substanzverlust.
Und immer wieder dieselben Ausflüchte: Werkstattbindung im Select-Vertrag, obwohl längst klar ist, dass solche Bindungen bei Löschstaubschäden nicht greifen. Kein normaler Betrieb kann solche Fahrzeuge dekontaminieren – weder Aufbereitung noch Karosseriearbeiten lösen das Problem. Wer hier wäscht, zerstört den Wagen vollständig. Nur unser spezialisiertes Verfahren kann solche Schäden rückstandsfrei und toxikologisch unbedenklich beseitigen – und das ist keine Werbebehauptung, sondern Stand unserer Technik.
Trotzdem zog sich die Freigabe. Die Geschädigten – ein älteres Ehepaar – kämpften mit unserer Unterstützung um ihre Rechte. Als endlich ein sachkundiger Gutachter ein objektives Gutachten erstellte, geschah: wieder nichts. Weitere Prüfungen, weitere Verzögerungen. Am Ende konnten wir den Wagen nur noch mit erheblichem Mehraufwand retten – dieser unbezahlt, weil wir helfen wollten. Doch genau das ist Teil des Problems: Solange Fachfirmen Schäden auf eigene Kosten ausbügeln, bleibt das System bequem.
Löschstaub ist kein kosmetisches Problem. Es ist eine hochreaktive, feinst verteilte Schadensquelle mit massiven Spätfolgen. Wer hier zögert, riskiert den Totalschaden. Und wer verzögert, handelt nicht fahrlässig – sondern verantwortungslos.